Langfristige Pensionsprognose

 

Ökonomische und gesellschaftliche Entwicklungen beeinflussen öffentliche Haushalte langfristig und sind bis zu einem gewissen Maße prognostizierbar. Die Darstellung langfristiger Pensionsprognosen dient der nachhaltigen und transparenten Haushaltsplanung und der Schaffung nachhaltig geordneter Haushalte[1]. Es sollen damit der wirtschaftliche und budgetäre Einfluss absehbarer, gesellschaftlicher Entwicklungen dargestellt werden.

 

[1] Vgl. Art. 13 Abs. 2 B-VG

 

 

Excel Modell für die langfristige Schätzung der Pensionszahlungen für Beamtinnen und Beamte
Langfristige Pensionsprognose.xlsx
Microsoft Excel-Dokument [39.0 KB]

 

Handlungsanleitung für das Excel Modell zur Schätzung langfristiger Pensionszahlungen


Eingabe länder-/gemeindespezifischer Angaben

  • Bilanzstichtag, ab welchen die Schätzung erfolgen soll
  • die Höhe der monatlichen Durchschnittspension
    =Pensionszahlungen Vorjahr/Anzahl Pensionen Vorjahr
    Diese Angabe bezieht sich auf direkte Pensionsbezieherinnen oder -bezieher ohne Hinterbliebene
  • Anzahl der zu zahlenden Pensionsleistungen (beinhaltet Hinterbliebenenpensionen) pro Person
    =(Pensionszahlungen+Zahlungen an Hinterbliebene)/Pensionszahlungen 

 

Eingabe personenbezogener Daten

  • die Anzahl aller aktiven Bediensteten pro Geburtsjahrgang, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und
  • die Anzahl der Bediensteten pro Geburtsjahrgang, welche bereits eine Pensionsleistung der Gebietskörperschaft beziehen
  • bei geplanten Neuzugängen gehen sie sinnvollerweise ebenfalls von einem Durchschnittseintrittsalter der vergangenen Jahre aus (systemkonform zu den übrigen statistische Durchschnittswerten)


Schätzmethode

  • die statistische Lebenserwartung zum Alter 65 (Hauptvariante Statistik Austria von 2013) und damit das Ende des Beziehens einer Pensionsleistung ist in den Berechnungen hinterlegt
  • für die Berechnung wird entsprechend der Gruppierung zu Geburtsjahrgängen auf ganze Lebensjahre gerundet
  • der gesetzliche Pensionsbeginn wird mit 65 Jahren angenommen
  • für jeden Jahrgang werden die statistische Pensionsdauer zwischen dem gesetzlichen Pensionsantritt und der statistischen Lebenserwartung und alle künftigen, jährlichen Pensionszahlungen ermittelt
    =durchschnittliche Pensionshöhe*Anzahl der Pensionsleistungen*Anzahl im Geburtsjahrgang

 

 

Rückstellung für Pensionsansprüche

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Rückstellung für bestehende Pensionsansprüche zu bilden und in der Vermögensrechnung auszuweisen.

 

Im Unterschied zur bereits sehr langfristigen Pensionsprognose über die Zahlungen der nächsten 30 Jahre, beziehen sich die Berechnungen der bestehenden Ansprüche auf einen erheblich längeren Zeitraum. Dafür ist der einbezogene Personenkreis kleiner, denn es werden keine künftigen Beschäftigte bzw. Anspruchsberechtigte in die Bewertung einer Rückstellung einbezogen.

 

Die Bewertung der Ansprüche baut auf statistischen Daten (Lebenserwartung), Durchschnittswerten (durchschnittliche Pensionshöhe, Anspruchsberechtigte nach Geburtsjahr, Anzahl von Hinterbliebenenpensionen) und Annahmen (gesetzliche Pensionsantrittsalter, Erhöhung der Pensionsleistungen) auf. Die Ansprüche für eine heute 22-jährige reichen somit bis ins Jahr 2083.

 

Inwiefern ein solch langer Zeitraum für eine verlässliche Ermittlung des Wertes als Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung herangezogen werden kann, ist umstritten.

 

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© Dipl. oec. Anke Wittig