Grundstücksrasterverfahren

 

Wann wende ich ein Grundstücksrasterverfahren an?

  • bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz für Bund, Länder und Gemeinden
  • es ist verwaltungsökonomisch sinnvoll, wenn
    • die Anschaffung lange zurück liegt und Anschaffungskosten nicht mehr eruiert werden können
    • eine Veräußerung nicht bevorsteht und deshalb auch keine Gutachten vorliegen
    • die Gebietskörperschaft über viele (300) oder sehr viele (20.000) Grundstücksflächen verfügt
    • die Gebietskörperschaft über wenige Grundstücksflächen verfügt, aber davon ausgeht, dass diese nicht anders zu bewerten sind als vergleichbare Grundstücke im öffentlichen Eigentum


Merkmale dieses Rasterverfahrens

  • Dieses Rasterverfahren geht ähnlich der Erstellung eines Einzelgutachtens auf zahlreiche Merkmale des einzelnen Grundstücks und dessen Umgebung ein.
  • Dafür wurden mehr als 150.000 Transaktionen und ca. 200.000 Flächenmerkmale analysiert.
  • Ein weiteres Entwicklungsziel für dieses Rasterverfahren war eine einheitliche und flächendeckende Methode für Österreich zu entwickeln.
  • Das heißt, dieses Rasterverfahren steht sowohl für innerstädtische Gebiete als auch für Wälder, Seen, Flüsse oder eben auch ganz abgelegene Gebiete (wie Ödland oder Gletscher) zur Verfügung.
  • Angaben zu etwaigen Altlasten aus dem Verdachtsflächenkataster

 


Welche Vorteile hat dieses gegenüber einer internen plausiblen Wertfeststellung?

  • zeit- und kostensparend
  • das Verfahren wurde erfolgreich bereits für 140.000 Grundstücksflächen durchgeführt
  • das Verfahren ist haushaltsrechtlich zulässig und wurde durch den Rechnungshof bereits umfassend geprüft
  • das Verfahren berücksichtigt spezifische Erfordernisse einer Gebietskörperschaft (es können Werte für Einzelflächen, Grundstücke, Einlagezahlen oder Rasterwerte für Katastralgemeinden zur Verfügung gestellt werden)
  • Verwendung strukturierter oder unstrukturierter Daten möglich
  • gut dokumentierte Bewertung und Rechtfertigung gegenüber Kontrollgremien, Politik und Öffentlichkeit
  • Gewissheit, dass Ihre Grundstücke vergleichbar sind mit den mittlerweile
    nach diesem Verfahren bewerteten Grundstücke mit einer Fläche von
    ca. 9 Mrd. m2
     

Leistungsangebot
 

Bewertung von Grundstücken öffentlicher Gebietskörperschaften

für die Eröffnungsbilanz nach dem Rasterverfahren. Eine gemeinsame Bewertung mehrerer Städte oder Gemeinden ist möglich.

 

Leistungsumfang:

  • Aufbereitung vorhandener Datensätze
  • Bewertung und Kontrolle
  • Auswertung und Dokumentation

 

Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und beinhaltet auch eine Leistungsaufstellung. Alle Preise verstehen sich inkl. Spesen und sonstiger Büroauslagen, jedoch ohne allfälliger Reisekosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden.


Welche Daten stellt die Gebietskörperschaft zur Verfügung?

Die Gebietskörperschaft übermittelt eine Exceldatei mit folgenden Mindestangaben: Katastralgemeinde, Einlagenzahl, Benutzungsart, Nutzung, Fläche, Zähler und Nenner bei anteiligem Eigentum

 

Welche Daten und Informationen erhält die Gebietskörperschaft nach der Rasterbewertung?

  • Übersicht der Raster nach Größe, Wert und Durchschnittswert,
  • ausführliche Dokumentation über das Verfahren und die Ergebnisse der Bewertung
  • gut dokumentierte Bewertung und Rechtfertigung gegenüber Kontrollgremien, Politik und Öffentlichkeit 
  • Jeder übermittelten Datenzeile wird ein Buchwert zugeordnet und in Excel         bereitgestellt
  • Angaben zu etwaigen Altlasten aus dem Verdachtsflächenkataster
     

 

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© Dipl. oec. Anke Wittig