Weltberühmte historische Bauwerke und Denkmäler sind untrennbar mit der österreichischen Identität, Geschichte und internationalem Ansehen verbunden.
Kulturgüter sind Vermögenswerte, die kulturelle, historische, künstlerische, wissenschaftliche, technologische, geophysikalische, umweltpolitische oder ökologische Qualität besitzen und bei denen diese Qualität zum Wohl des Wissens und der Kultur durch die Gebietskörperschaft/den Bund erhalten wird.
Weil sie einmalig und besonders sind, kann man sie – einmal zerstört – auch nicht wiederherstellen. Es gilt daher, die Hinterlassenschaften zu erhalten, zu pflegen und mit Leben zu erfüllen. Der Denkmalschutz hilft, dieses kulturelle Erbe gemeinsam mit den Menschen, die in der Region leben, zu bewahren[1].
[1]Auszug November 2019:
https://bda.gv.at/de/service/haeufige-fragen/#wozu-braucht-man-ueberhaupt-denkmalschutz
In Österreich gaben 2017 92% der Befragten bei einer Umfrage der Europäischen Kommission[1]an, dass das Kulturerbe wichtig für Österreich sei. 31% besichtigen eine Kulturstätte (Museen, Denkmäler) regelmäßig oder nehmen an Veranstaltungen (wie Festivals, Konzerte usw.) teil, aber sogar 68% stimmten der Aussage zu, dass das Leben in der Nähe von Orten, die mit dem Kulturerbe im Zusammenhang stehen, die Lebensqualität verbessern kann.
Durch Auflagen bezüglich Sicherheit, Haftung, Barrierefreiheit, Denkmalschutz und einer auf Neubauten ausgerichteten Berechnung der Energieeffizienz besteht dringender Handlungsbedarf. Um den freien und sicheren Zugang zu den Kulturgütern auch nach über 250 Jahren dauerhaft zu gewährleisten und darüber hinaus neue, moderne Impulse bei der Nutzung der Kulturgüter zu setzen, werden erhöhte bauliche Anstrengungen in den nächsten Jahren notwendig sein.
Historische Objekte mit einem besonderen kulturellen Wert können jedoch - unabhängig ihrer Nutzung - marktwirtschaftlich nicht angemessen erhalten werden. Bauliche Maßnahmen in Kulturgüter erhöhen ressourcenschonend die Lebensqualität und Wirtschaftsleistung, schaffen Arbeitsplätze, fließen durch Abgaben teilweise an den Staat zurück, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Für den Tourismus und internationale Institutionen sowie Kongresse sind sie entscheidende Faktoren für die Standortwahl.
Der Erhalt der historischen Bausubstanz hat einen ökologischen Vorteil gegenüber Neubauten. Der Energieverbrauch im Zusammenhang mit der Produktion neuer Bausubstanz, Transport und Entsorgung entfällt. Dies trifft auch auf die vorhandene Infrastruktur (Energie, Wasser, Abwasser, Verkehr) zu. Unabhängig von der gewünschten, künftigen Nutzung eines Gebäudes ist es sinnvoll, die Versiegelung weiterer Flächen zu vermeiden, unsere Natur zu erhalten und stattdessen die vorhandene Bausubstanz weiterhin zu nutzen.
Für die Erhaltung und Sanierung historischer Objekte sind Kenntnisse über historisch verwendete Materialien und angewandte Bautechniken erforderlich. Das Bundesdenkmalamt leistet neben dem eher bekannten Engagement für den Erhalt kultureller Werte einen ganz erheblichen ökologischen und wirtschaftlich wertvollen Beitrag durch Aus- und Weiterbildung in traditionellen Handwerkstechniken.
Auf die Wirtschaftsleistung und die Beschäftigung eines Landes haben bauliche Investitionen einen mehrfachen Einfluss. Hierzu existieren verschiedene theoretische, ökonomische Modellrechnungen. In dieser interdisziplinären Studie wird das Dynamic New Keynesian Model (DYNK-Modell)[1]beispielhaft verwendet.
Als Multiplikator für 1 Mio. Euro Investitionen in Gebäude (nicht Wohngebäude) entsteht nach dem DYNK-Modell kurzfristig ein Wertschöpfungsmultiplikator von 1,2 und langfristig innerhalb von 4 Jahren von 1,7. Damit werden im Jahr der Investition etwa 17 Arbeitsplätze voll ausgelastet. Positiv betroffen ist vor allem die Baubranche, aber auch der Dienstleistungssektor wird durch die höhere Nachfrage aufgrund des gestiegenen Einkommens angekurbelt. Von den gesicherten oder geschaffenen Arbeitsplätzen profitieren laut WIFO[2]mehr Männer als Frauen.
Auf einen Bruttoauftragswert von 1 Mio. Euro ergeben sich 15,74% Rückflüsse an die Sozialversicherungen und 25,47% Rückflüsse an den Bundeshaushalt. Teile der Rückflüsse an den Bundeshaushalt fließen über den Finanzausgleich an Länder und Gemeinden. Für bauliche Maßnahmen, bei denen eine Gebietskörperschaft Vorsteuer abzugsberechtigt ist, verringert sich der Rückfluss an die öffentlichen Haushalte um die abzugsfähige Vorsteuer.
[1]siehe Thomas Horvath, Ulrike Huemer, Kurt Kratena, Helmut Mahringer, Mark Sommer (WIFO), Karolin Gstinig, Dominik Janisch, Raimund Kurzmann, Veronika Kulmer (JOANNEUM RESEARCH): Beschäftigungsmultiplikatoren und die Besetzung von Arbeitsplätzen in Österreich (Employment Multipliers and the Filling of Jobs in Austria), Monographien, Mai 2016
https://www.wifo.ac.at/publikationen/studien?detail-view=yes&publikation_id=58837
[2]Beschäftigungsmultiplikatoren und die Besetzung von Arbeitsplätzen in Österreich (Employment Multipliers and the Filling of Jobs in Austria), Monographien, Mai 2016
https://www.wifo.ac.at/publikationen/studien?detail-view=yes&publikation_id=58837