Investitionszuschüsse sind erhaltene Kapitaltransfers, die für eine bestimmte Investition zweckgebunden gewährt wurden. Diese werden nach der VRV 2015 auf der Passivseite im Vermögenshaushalt beim Empfänger ausgewiesen. Die zugehörige Investition wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Der Investitionszuschuss muss also tatsächlich zur Verfügung stehen und die zugehörige Investition muss die Bedingungen für eine Aktivierung - zumindest wirtschaftliches Eigentum - erfüllen.
Die Aktivierung der Investition erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer verursacht jährliche Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Jener Anteil, den die Gebietskörperschaft nicht selbst finanziert hat, wird durch jährliche Erträge neutralisiert.
Die Gebietskörperschaft kann bei Aktivierung einen Teil der Finanzierung als Investitionszuschuss ausweisen – eine Zwischenposition zwischen Eigenmittel und Fremdmittel - und hat jährlich eine geringere Belastung des Nettoergebnisses.
Im Finanzierungshaushalt werden die Auszahlungen für die Investition und die Einzahlungen aus Kapitaltransfers/Investitionszuschüssen im Geldfluss der investiven Gebarung dargestellt.
Investitionszuschüsse werden also nicht zum Zeitpunkt des Zuflusses vollständig als Erträge in der Ergebnisrechnung erfasst, sondern erst im Laufe der Jahre analog zum wirtschaftlichen Gebrauch der zugehörigen Anlage/Gebäude/…Sie verhalten sich sozusagen gespiegelt zur zugehörigen Investition.
In der Eröffnungsbilanz sind nach § 38 Abs. 7 Erträge zeitlich anzugrenzen. Zeitliche Abgrenzungen erfolgen nach § 13 Abs. 7 >10.000 Euro. Liegt die Zahlung für eines Kapitaltransfers viele Jahre zurück und kann nicht mehr einer bestimmten Investition zugeordnet werden (oder nicht mit einem verhältnismäßigem Verwaltungsaufwand), dann wird in der Eröffnungsbilanz kein Investitionszuschuss erfasst.
Sämtliche Kapitaltransfers beim Transfergeber führen beim Transferempfänger zu Investitionszuschüssen. Dafür stehen folgende Mittelverwendungsgruppen und Konten mit der jeweiligen Zuordnung zu den QS Kennziffern beim Transferempfänger zur Verfügung:
131 Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse sind erhaltene und zweckentsprechend verwendete
Kapitaltransferzahlungen für Investitionen.
1311 Investitionszuschüsse von Trägern öffentlichen Rechts
870 33 Kapitaltransfers von Bund, Bundesfonds und Bundeskammern
871 33 Kapitaltransfers von Ländern, Landesfonds und -kammern
872 33 Kapitaltransfers von Gemeinden, Gemeindeverbänden (ohne
marktbestimmte) und -fonds
873 33 Kapitaltransfers von Sozialversicherungsträgern
874 33 Kapitaltransfers von sonstigen Trägern des öffentlichen Rechts
1313 Investitionszuschüsse von übrigen
875 34 Kapitaltransfers von Unternehmen (ohne
Finanzunternehmungen)
876 34 Kapitaltransfers von Finanzunternehmen
877 34 Kapitaltransfers von privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck
878 34 Kapitaltransfers von privaten Haushalten
885 34 Kapitaltransfers vom Ausland
889 33 Kapitaltransfers von der Europäischen Union
Der Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt dient der Ermittlung des vorläufigen Maastricht-Ergebnisses und kann bis zu einem gewissen Maße auch die nach der VRV 1997 gewohnte Darstellung beibehalten.
Im ESVG 2010 wird eine Bruttoanlageninvestition Maastricht wirksam, sobald diese auf die Gebietskörperschaft übergeht, welche die Anlage/Gebäude... hinkünftig nutzen wird. Der Zugang der Anlage/Gebäude... wird unter QS Kennziffer 40 ausgewiesen. Ein zugehöriger Investitionszuschuss reduziert die Belastung des Maastricht-Ergebnisses beim Empfänger und wird unter QS Kennziffer 33 ausgewiesen.
Beispiel ein Feuerwehrgebäude wird neu errichtet/erworben
Im ESVG 2010 wird von einem Vierfachbuchungssystem gesprochen d.h., dass neben der doppelten Buchführung auch die Transaktionen zwischen den Sektoren bzw. innerhalb eines Sektors zwischen Empfänger
und Sender dargestellt werden. Erhält nun beispielsweise eine Gemeinde einen Investitionszuschuss vom Land dann steht im Querschnitt
der Gemeinde: QS 33 [1]: +500 und
des Landes: QS 44 [2]: -500
Die Darstellung von Kapitaltransfers beim Transfergeber und den Investitionszuschüssen beim Transferempfänger erfolgt im Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt in der Vermögensgebarung. Dazu stehen die QS Kennziffern 33, 34 und 43, 44 zur Verfügung. Die oben genannten Konten sind den QS Kennziffern zugeordnet.