Investitionszuschüsse - 1. Tag
- Investitionszuschüsse sind erhaltene Kapitaltransfers, für eine bestimmte Investition zweckgebunden
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- AK, verlässliche Schätzung aus internen, plausiblen, systematischen Aufzeichnungen oder aus einem Grundstücksrasterverfahren
- AK, interne, plausible, systematische Wertfeststellung, Durchschnittswerte aus AK/HK ähnlicher Gebäude
- AK, Versicherungswert, interne, plausible, systematische Wertfeststellung, Angabe im Anhang ohne Wert
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In der Eröffnungsbilanz sind nach § 38 Abs. 7 Erträge zeitlich anzugrenzen. Zeitliche Abgrenzungen erfolgen nach § 13 Abs. 7 >10.000 Euro. Liegt die Zahlung für eines Kapitaltransfers viele
Jahre zurück und kann nicht mehr einer bestimmten Investition zugeordnet werden (oder nicht mit einem verhältnismäßigem Verwaltungsaufwand), dann wird in der Eröffnungsbilanz kein
Investitionszuschuss erfasst.
- Buchwert zum Stichtag nach der Effektivzinsmethode bzw. fortgeschriebenen Anschaffungskosten
- der Zugang einer Sachanlage im Anlagenspiegel erfolgt zum Zeitpunkt, an dem zumindest das wirtschaftliche Eigentum auf die Gebietskörperschaft übergeht in Höhe der AK; eine Auszahlung im
Finanzierungshaushalt wird erfasst bei Zahlung des Lieferanten oder bei Zahlung einer Kreditrate oder der Tilgungsanteil aus Zahlung einer Finanzierungsleasingrate
- bei Einzahlung, in Höhe der Einzahlung
- nein, Sie buchen den erhaltenen Betrag als Erträge aus laufenden Transfers ohne Gegenleistung
- Investitionszuschüsse sind bei Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwendung nicht rückzahlbar
- sie werden weder vom Eigentümer als unbefristete Einlage gewährt noch von der Einheit selbst erwirtschaftet
- im Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt steht der Investitionszuschuss, in Höhe der Einzahlung im Finanzjahr der Einzahlung; die spätere ertragswirksame Auflösung ist ebenso wie die
Abschreibungen auf Sachanlagen nicht Maastricht wirksam und steht deshalb nicht im Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt
- der Investitionszuschuss wird bei der Beteiligung als Sonderposten erfasst, dieser wird zu dem geschätzten Nettovermögen einer Beteiligung hinzugezählt und erhöht somit auch den Anteil am
geschätzten Nettovermögen, zu welchem die Beteiligung beim Rechnungsabschluss der Gebietskörperschaft bewertet wird
- im Ergebnishaushalt als Transferaufwendungen; im Vermögenshaushalt als Verringerung der liquiden Mittel; im Finanzierungshaushalt als Auszahlung; im Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt als
sonstige Kapitaltransfers (KZ 44)
- Bank
an Transfererträge
- Transferaufwand an Beteiligungen 1
Transferaufwand an Unternehmen 3
Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmungen und der Gemeinde 1
an Bank 5
- der Buchwert des Investitionszuschusses wird ebenso ausgebucht wie die Anlage
Investitionszuschuss
an sonstige Erträge
- Betriebskosten belasten Ihre Ergebnisrechnung als laufende Aufwendungen, die Betriebskostenzuschüsse sollen Ihre Ergebnisrechnung im gleichen Finanzjahr entsprechend entlasten und werden deshalb
als Erträge erfasst;
Investitionen in Sachanlagen werden in der Vermögensrechnung erfasst, sobald Sie daran wirtschaftliches Eigentum erworben haben, in den folgenden Jahren wird durch die laufende Abschreibung Ihre
Ergebnisrechnung belastet, die jährliche Auflösung der Investitionszuschüsse im gleichen Zeitraum kann so Ihre Ergebnisrechnung entsprechend entlasten
- Bank
an Transfererträge
- Betriebskostenzuschüsse und Tilgungszuschüsse gleichen sich in ihrem Wesen insofern, als dass beide als laufende Transfererträge erfasst werden; Tilgungszuschüsse sind zweckgebunden,
Betriebskostenzuschüsse allgemeiner Art zur Finanzierung laufender Aufwendungen (zB. Personalkosten, Miete, Reinigung,...);
beide stärken den Geldfluss aus der operativen Tätigkeit, also die Innenfinanzierung einer Gebietskörperschaft und erleichtern so auch die Außenfinanzierung im Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Darlehen)
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- III
- III
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- I
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Investitionszuschüsse - 2. Tag
Investitionszuschüsse - 3. Tag